Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

Wintergetreide-Vermehrung in Niedersachsen 2026

Webcode: 01045472

In Niedersachsen bleibt die Vermehrung von Wintergetreide in diesem Jahr mit 15.527 ha stabil. Gegenüber 15.789 ha Vermehrungsfläche im Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 262 ha bzw. 1,7 %. Auch bei den einzelnen Arten sind die Änderungen der Vermehrungsfläche zum Vorjahr gering.

Julia ist trotz Rückgang wiederum die bedeutendste Wintergerstensorte in der Vermehrung
Julia ist trotz Rückgang wiederum die bedeutendste Wintergerstensorte in der VermehrungEric Preuß
Die Anträge auf Anerkennung von Saatgut bei Wintergetreide mussten bei der Anerkennungsstelle bis Ende März eingereicht sein. Doch können sich noch Änderungen ergeben: zum einen durch Nachmeldungen; zum andern sind aber auch Zurückweisungen von Vermehrungen noch möglich, z.B. wenn bei der Prüfung der Anmeldungen bzw. bei der Feldbesichtigung festgestellt wird, dass die Vorfrucht dieselbe Fruchtart, aber eine andere als die angemeldete Sorte war. Mit allen anderen Anerkennungsstellen findet ein Austausch über die Saatgut-Herkünfte statt, so dass bei Unstimmigkeiten ggf. auch deshalb noch Vermehrungen zurückgewiesen werden müssen. Bei den hier dargestellten Zahlen des Jahres 2026 handelt es sich also um vorläufige Werte.

Die Vermehrung von Wintergerste ist mit 3.922 ha im Vergleich zum Vorjahr mit 3.901 ha etwa gleichgeblieben. Insgesamt werden 56 Wintergerstensorten sowie weitere Stämme in Niedersachsen vermehrt. Davon beträgt der Anteil der mehrzeiligen gegenüber den zweizeiligen Sorten an der Vermehrungsfläche 2.828 ha und entspricht damit wie im Vorjahr etwa 72 %. Bedeutendste Sorte ist wie im Vorjahr Julia mit 877 ha bei um 113 ha abgenommener Fläche. Danach folgt mit deutlichem Abstand KWS Chilis 435 ha Vermehrungsfläche (+ 262 ha gegenüber 2025). Der Anteil der Hybridgersten an der Vermehrung hat gegenüber dem Vorjahr mit 6,9 % zugenommen auf rund 9,7 % in diesem Jahr: fünf Sorten werden im Umfang von 144 ha bei uns vermehrt; hinzu kommen noch Stämme und Erbkomponenten von Hybridgersten mit insgesamt rund 235 ha. 

Die Vermehrung von Winterroggen hat mit 2.679 ha gegenüber dem Vorjahr mit 2.822 ha und dem Vorvorjahr mit 3.335 ha weiter abgenommen. Es dominieren die Hybridsorten mit rund 2.370 ha Fläche, womit mehr als 88 % auf Hybriden entfallen. Bedeutendste Sorte ist wie seit 2021 KWS Tayo mit 409 ha.

Bei Wintertriticale beläuft sich die Vermehrung auf 1.375 ha und bewegt sich damit auf dem vorjährigen Niveau von 1.454 ha. 307 ha der Vermehrungsfläche entfallen auf die langjährig bedeutendste Sorte Lombardo.

Die Vermehrung von Winterweichweizen erfolgt im Jahr 2026 auf 7.070 ha und damit in derselben Größenordnung wie im Vorjahr mit 7.127 ha. Beim Weizen als bedeutendster Getreideart ist das Sortenspektrum entsprechend breit gefächert: von den 472 zugelassenen Winterweizen-Sorten werden in Niedersachsen 45 national und 26 als EU-Sorten zugelassene Sorten vermehrt. Hinzu kommen noch einige Dutzend ganz verschiedene Stämme und Erbkomponenten von Hybridsorten in Zuchtgärten. Die 8 bedeutendsten Sorten vereinen jedoch mit 3.453 ha allein 48,8 % der gesamten Vermehrungsfläche auf sich. Bedeutendste Weizensorte ist mit 829 ha KWS Keitum, bei um 131 ha gegenüber dem Vorjahr zugenommener Vermehrung. Mit Abstand folgen die Sorten Spectral mit 534 ha (- 48 ha gegenüber dem Vorjahr), Chevignon mit 441 ha (- 180 ha) und RGT Kreuzer mit 426 ha (+ 140 ha). Den höchsten Anteil an den Qualitätsgruppen haben B-Weizen mit knapp 39 %, entsprechend 2.747 ha, der Vermehrungsfläche sowie A-Weizen mit knapp 29 % (2.029 ha). Auf die als E-Weizen und C-Weizen eingestuften Sorten entfallen 1.030 ha bzw. 873 ha.


Winterspelzweizen (Dinkel) wird nach dem vorvorjährigen Einbruch der Vermehrung wieder stärker vermehrt mit 382 ha gegenüber 323 ha im Vorjahr. Mit Abstand bedeutendste Sorte ist Zollernspelz. Hartweizen wird bei uns wie bisher nicht vermehrt.

Die Nischenfruchtart Winterhafer wird im Umfang von 99 ha vermehrt gegenüber 162 ha im Vorjahr.

Ökologische Vemehrung von Winterweizen - alle ökologisch wie konventionell angelegten Vermehrungen unterliegen gleichermaßen den Anforderungen ordnungsgemäßer Saatguterzeugung
Ökologische Vemehrung von Winterweizen - alle ökologisch wie konventionell angelegten Vermehrungen unterliegen gleichermaßen den Anforderungen ordnungsgemäßer SaatguterzeugungEric Preuß
Für die sechs bei uns vermehrten Wintergetreide-Arten ist die Entwicklung der einzelnen Sorten im dreijährigen Vergleich in den Tabellen (siehe PDF-Datei) dargestellt. Dabei sind Sorten und Stämme bzw. Linien von z. B. Hybridsorten (in den Tabellen mit „St/Li“ gekennzeichnet) mit einer Vermehrungsfläche in diesem Jahr von mindestens 10 ha namentlich aufgeführt. Nach § 55 (2) des Saatgutverkehrsgesetzes zugelassene Sorten, sogenannte EU-Sorten, sind als solche gekennzeichnet. Diese Sorten sind in Deutschland vom Bundessortenamt nicht geprüft, können aber vermehrt werden, weil sie in einem anderen EU-Staat zugelassen sind. Bei den meisten Getreidesorten handelt es sich in der Saatgutproduktion immer noch um frei abblühende Sorten, sogenannte Populationssorten; Hybridsorten dagegen, die bei Roggen und Gerste sowie zunehmend auch bei Weizen vermehrt werden, sind als solche gekennzeichnet.

An ökologischer Vermehrung im Jahr 2026 sind von den Anmeldern 1.695 ha Wintergetreide über alle 6 Arten hinweg gemeldet. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtvermehrung von 10,9 %. Im Vorjahr waren es 1.792 ha, was einem Anteil von 11,3 % entsprach. Damit hat sich der Anteil an ökologischer Vermehrung auf einem gewissem Niveau stabilisiert: 2020 bis 2022 betrug er jeweils nur 7,1-7,6 %. Die Arten sind dabei entsprechend der Produktion und Verwendung im ökologischen Anbau ganz unterschiedlich vertreten: Dinkel und Winterhafer werden zu mehr als 85 %, Gerste dagegen wird nur zu 7 % ökologisch vermehrt. Bei der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut wird nicht zwischen konventioneller und ökologischer Erzeugung unterschieden: bei Anmeldung und Feldbesichtigung wie auch bei allen anderen Schritten des Anerkennungsverfahrens sind die gestellten Anforderungen und zu erreichenden Normen dieselben.