Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut

Ein Weg führt durch ein großes Getreidefeld unter einem bewölkten Himmel. Im Hintergrund sind Hügel und ein Wald zu sehen.

Vermehrung von NOB-Saatgut

Saatgut aller Getreidearten kann im alternativen Verfahren der „Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung“, dem sogenannten NOB-Verfahren, anerkannt werden. Ein erheblicher Anteil des Saatguts von Getreide in Niedersachsen und Deutschland durchläuft diesen Weg der Zertifizierung. Das Verfahren überträgt der Saatgutwirtschaft ein hohes Maß an Eigenverantwortung und gleichzeitig beinhaltet es durchaus Vorteile für den Saatgutverbraucher. Jeder Käufer dieses Saatgutes hat die Möglichkeit, im öffentlichen Internet das von ihm konkret gekaufte Saatgut aufzurufen und zu kontrollieren.

Weizenfeld mit schmalem Pfad in der Mitte, umgeben von Bäumen am Rand. Himmel ist bewölkt.

Feldbesichtigungen laufen an

Nun im Frühjahr beginnt die Feldbestandsprüfung der Vermehrungsflächen der meisten Kulturen. Je nach Fruchtart, Kategorie und Anbauverfahren erfolgen ein bis vier reguläre Feldbesichtigungen, die sich bis in den Juli, in manchen Fällen bis in den August hinein erstrecken. Im Folgenden werden einige wesentliche Gesichtspunkte erläutert, die der Vermehrer und die ihn betreuende Saatgutfirma beachten müssen. Die Anforderungen, denen Vermehrungsbestände von Saatgut und Pflanzkartoffeln genügen müssen, gehen aus der „Saatgutverordnung“ und der „Pflanzkartoffelverordnung“ hervor.