Die Anmeldungen für Winterraps und Winterrübsen in Niedersachsen zur Anerkennung als Saatgut für die Ernte 2026 liegen jetzt vor. Denn die Vermehrungen müssen nun im Herbst bereits einmal besichtigt werden und dabei die Anforderungen erfüllen, die sich vor Winter prüfen lassen.

Worauf ist zu achten?
Zur eindeutigen Identifizierung muss jeder Vermehrungsschlag ein Schild mit den erforderlichen Angaben aufweisen: Fruchtart, Sorte, Größe und Bezeichnung des Schlages, beantragte Kategorie sowie Name und Anschrift des Vermehrers sind zu nennen. Bei fehlender oder unklarer Beschilderung muss eine Nachbesichtigung erfolgen. Da Raps und Rübsen in hohem Maße fremdbestäubend sind, müssen zur Vermeidung von Fremdbefruchtung Mindestabstände zu Beständen derselben Fruchtart eingehalten werden. Diese betragen bei Hybrid-Sorten von Raps (männlich-sterile Mutterlinie) 500 m bei Vorstufen-/Basissaatgut sowie 300 m bei Z- Saatgut; bei Linien-Sorten 200 m bei Vorstufen-/Basissaatgut sowie 100 m bei Z-Saatgut. Bei Winterrübsen betragen die Mindestabstände 200 m bei Z- und 400 m bei Basis-Saatgut. Die Einhaltung dieser Mindestabstände wird vom Feldbesichtiger ebenso überprüft wie die saubere Abtrennung zu sonstigen Mähdruschfrüchten. Vermehrungen von Hybridsorten sind im Streifen-Anbau angelegt: es wechseln breitere Streifen von Mutterpflanzen mit schmaleren Streifen von Vaterpflanzen; hier muss die Trennreihe zwischen Vater- und Mutterlinie mindestens 80 cm bzw. die doppelte Reihenweite bei Einzelkornsaaten betragen. Gleichermaßen muss dieser Abstand auch zum Vorgewende und ggf. zu einem keilförmig verlaufenden Schlagteil eingehalten sein, auch damit jegliche Sorten- bzw. Linienvermischungen zur Ernte ausgeschlossen werden können. Sind nur Teilbereiche der Fläche für die Vermehrung geeignet, muss die Abtrennung des Vermehrungsteiles vor der ersten Besichtigung erfolgen. Hier muss die Abtrennung mindestens 40 cm betragen. Zur Risikoverminderung kann aber der gesamte Schlag zur Vermehrung angemeldet werden; die Abtrennung mit „Zurücknahme“ eines Teils der Fläche erfolgt dann im Frühjahr vor der zweiten Besichtigung. Weitere Details zur Anlage der Vermehrungen finden sich in den Richtlinien zur Feldbesichtigung bzw. den regelmäßig versendeten Rundschreiben (siehe auch www.AG-AKST.de, dort unter Niedersachsen). Erforderliche Nachbesichtigungen sind gebührenpflichtig.

Abweicher bereits im Herbst selektieren

Wurde die Herbstbesichtigung erfolgreich abgeschlossen wird i. d. R. mit Beginn der Blüte das Verfahren fortgesetzt. Hier stehen dann erneut die Sortenreinheit und zusätzlich bei Hybridsorten die Überprüfung der Sterilität bzw. Fertilität im Vordergrund. Datenerfassung und -übermittlung bei der Feldbestandsprüfung erfolgen elektronisch mit Hilfe von Smartphones. Damit erhalten Züchter, Vertriebsfirmen und Vermehrer die Mitteilungen über die Feldbesichtigungs(teil)ergebnisse umgehend per eMail. Jeder Verfahrensbeteiligte kann zusätzlich die Ergebnisse seiner Vermehrungen im Internet-Bereich der LWK, hier konkret unter www.saplus.org, aktuell einsehen und in komfortabler Form herunterladen.


