Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
Vermehrung von NOB-Saatgut
Die Anerkennung von Saatgut aller Getreidearten ist im alternativen Verfahren der „Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung“, dem sogenannten NOB-Verfahren, möglich. Ein erheblicher Anteil des Saatguts von Getreide in Niedersachsen und Deutschland durchläuft diesen Weg der Zertifizierung. Das NOB-Verfahren wird bereits seit 19 Jahren von versierten Aufbereitern von Saat-Getreide angewendet.

Feldbesichtigungen laufen an
Die Feldbestandsprüfung der Vermehrungsflächen der meisten Kulturen beginnt nun wieder im Frühjahr. Sie umfasst je nach Fruchtart, Kategorie und Anbauverfahren ein bis vier reguläre Feldbesichtigungen und erstreckt sich bis in den Juli, in manchen Fällen bis in den August hinein. Im Folgenden werden einige wesentliche Gesichtspunkte erläutert, die der Vermehrer und die ihn betreuende Saatgutfirma beachten müssen. Die Anforderungen, denen Vermehrungsbestände von Saatgut und Pflanzkartoffeln genügen müssen, gehen aus der „Saatgutverordnung“ und der „Pflanzkartoffelverordnung“ hervor.